Bischöfliche Verfassungsurkunde von 1394
Am Ende dieses so bewegten 14. Jahrhunderts steht die bischöfliche Anerkennung des Beginenhauses, die damit 46 Jahre nach der Anerkennung durch die Stadt Augsburg erfolgte. Bischof Burckhard von Ellerbach erließ am 3. November 1394 auf Wunsch des Bürgermeisters Johann Langenmantel für die Beghinen unter ihrer Vorsteherin Anna von Offingen eine wichtige Verfassungsurkunde.
Die Urkunde regelte wirtschaftliche, pfarrliche, konstitutionelle und rechtliche Belange und galt bis ins 17. Jahrhundert als Grundgesetz. Sie schrieb den Schwestern die Befolgung der Augustinerregel und einen Dominikaner als Beichtvater vor. Das Regelgebot und die Betreuung seitens der Dominikaner von St. Magdalena machten die Schwestern zu regulierten, d.h. nach einer Regel lebenden Dominikanerterziarinnen, zum Dritten Orden des Hl. Dominikus.
Das Schwesternhaus St. Ursula hatte seine Verfassung erhalten. Dazu paßt auch der 1400 vollendete neue Kloster- und Kapellenbau, den die aus München zugewanderte Kaufmannsfamilie Ridler mitfinanzierte.